Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Vertragsbestandteil sämtlicher zwischen „Institut für Jugendkulturforschung & Kulturvermittlung“ (im Folgenden „jugendkultur.at“ genannt) und KundInnen (im Folgenden „AuftraggeberIn“ genannt) abgeschlossener Verträge. jugendkultur.at erbringt seine Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Gegenteilige Erklärungen der VertragspartnerIn, so diese nicht schriftlich von jugendkultur.at als Vertragsinhalt bestätigt werden, haben keine Geltung und werden somit nicht Vertragsinhalt.

2. Grundlage für die von jugendkultur.at zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen ist der von der AuftraggeberIn erteilte Auftrag. Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von jugendkultur.at oder durch die Erbringung der Leistung zu Stande.

3. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit diese von jugendkultur.at nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezeichnet werden.

4. Die vertraglich vereinbarten Preise ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung von jugendkultur.at. Sämtliche von jugendkultur.at genannten Preise sind Nettopreise und enthalten keine Steuern. 70 % der Vertragssumme werden bei Auftragsbestätigung als Akontozahlung, der Rest bei Lieferung in Rechnung gestellt. jugendkultur.at beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Erhalt der Akontozahlung. Alle Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Spesen (z.B. für Reisen, Übernachtung) sind gesondert zu vergüten.

5. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich die AuftraggeberIn zur Entrichtung von Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 1% pro Monat. jugendkultur.at ist berechtigt, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

6. jugendkultur.at ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn über das Vermögen der AuftraggeberIn das Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgelehnt wird. Das Rücktrittsrecht kann unbefristet bis zur Beendigung der Leistung geltend gemacht werden. Ein Rücktrittsrecht von jugendkultur.at besteht auch dann, wenn die AuftraggeberIn gegen eine nicht bloß unwesentliche vertragliche Pflicht verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt. Sollten Ereignisse eintreten, die nicht von jugendkultur.at verschuldet sind und die jugendkultur.at an der Leistungserbringung hindern, gilt ebenfalls ein Rücktrittsrecht von jugendkultur.at als vereinbart. Solange die AuftraggeberIn nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit jugendkultur.at erfüllt hat, ist jugendkultur.at berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.

7. Exklusivität für bestimmte Länder, Branchen, Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann von jugendkultur.at grundsätzlich nicht gewährt werden. Sollte Exklusivität ausdrücklich vereinbart werden, sind ihre Dauer und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen.

8. jugendkultur.at verpflichtet sich, die zu erbringenden Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erbringen. Eine Haftung von jugendkultur.at ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die von jugendkultur.at nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Höhe nach ist eine Haftung pro Projekt mit dem Netto-Auftragswert beschränkt. Für Folgeschäden ist die Haftung in jedem Fall ausgeschlossen. Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb eines Jahres ab Liefertermin geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

9. Die AuftraggeberIn ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die Leistung von jugendkultur.at unverzüglich und eingehend – auch hinsichtlich der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck – zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich zu rügen. jugendkultur.at hat allfällige Mängel durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu beheben. Die AuftraggeberIn kann erst dann Wandlung oder Preisminderung verlangen, wenn jugendkultur.at die Verbesserung entweder unbegründet schriftlich ablehnt oder der dritte Verbesserungsversuch fehlgeschlagen ist. Kommt die AuftraggeberIn bei der Mängelbehebung einer für die Behebung nötigen Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung durch jugendkultur.at nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, die aus einer mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen.

10. Wird im Zuge der Durchführung des Vertrages eine Leistung erforderlich, die in diesem nicht vorgesehen ist, so hat jugendkultur.at vor deren Ausführung das Einvernehmen mit der AuftraggeberIn hierüber herzustellen. Wird die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit dieser Leistung einvernehmlich festgestellt, so ist gleichzeitig das entsprechende Auftragsentgelt zu vereinbaren.

11. Sämtliche Urheberrechte im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen verbleiben bei jugendkultur.at, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich schriftlich das Gegenteil vereinbart wird. Die AuftraggeberIn ist grundsätzlich nicht berechtigt, die von jugendkultur.at zur Verfügung gestellten Daten zu anderen als den ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zwecken oder in einem anderen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Umfang zu verwenden oder zu verwerten. Die auch nur teilweise Weitergabe oder anderweitige Nutzung (z.B. für Werbung, verwandte Produkte, etc.) ist unzulässig, sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Bei einer vertraglich vereinbarten Weiterverarbeitung von Daten durch die AuftraggeberIn ist jugendkultur.at als Urheber ausdrücklich zu nennen.

12. jugendkultur.at verpflichtet sich, die von der AuftraggeberIn übermittelten Daten geheim zu halten und Dritten nicht weiter zu geben sowie ausschließlich zur Durchführung des Auftrages zu verwenden. Weiters verpflichtet sich jugendkultur.at für den Fall, dass es sich zur Erbringung der Leistung anderer Personen bedient, diese Verschwiegenheitspflicht auch allen anderen von ihr zur Erbringung der Leistung herangezogenen Personen zu überbinden.

13. Die AuftraggeberIn leistet jugendkultur.at dafür Gewähr, dass an allen übermittelten Unterlagen und Daten keine Rechte Dritter bestehen. jugendkultur.at ist nicht verpflichtet, bei Übergabe von Daten durch die AuftraggeberIn, die rechtliche Zulässigkeit der Datennutzung zu prüfen. Die AuftraggeberIn hält jugendkultur.at für allfällige Ansprüche Dritter daraus schad- und klaglos.

14. Die AuftraggeberIn ist nicht berechtigt, allfällige gegen jugendkultur.at bestehende Ansprüche mit Ansprüchen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, aufzurechnen.

15. Änderung und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Gültigkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung durch jugendkultur.at.

16. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

17. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Wien und die ausschließliche Zuständigkeit des in Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. jugendkultur.at bleibt jedoch berechtigt, die AuftraggeberIn an ihrem Sitz zu klagen.